
Förderung von Modernisierungen
Im Bereich des geförderten Wohnungsbaus in Bayern haben wir in den letzten zwei Jahren Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Studierendenwerke, Bauträger und Privatpersonen mit Rekordmitteln in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro unterstützt. Im Vergleich zu früheren Jahren passiert damit gegenwärtig im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie; alles, was möglich war, wurde in Aktion gebracht. Und selbstverständlich werden alle Bewilligungen wie erteilt abfinanziert. Auch alle erteilten vorzeitigen Maßnahmenbeginne werden im Zeitablauf vollumfänglich bewilligt werden, hierauf können sich alle Projektträger verlassen. Das umfasst natürlich insbesondere alle Projekte, die bezugsfertig werden – sie werden selbstverständlich rechtzeitig vor Erstbezug bewilligt.
Über gänzlich neue Förderzusagen, die bisher nicht bewilligt sind und bei denen bisher auch kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn erteilt wurde, kann erst wieder entschieden werden, wenn konkret feststeht, inwieweit sich die Rahmenbedingungen durch politische Entwicklungen vor allem auf Bundesebene kurzfristig ändern. Neue Spielräume würden unverzüglich genutzt.
Spätestens zu Beginn des kommenden Jahres werden Neubewilligungen wieder möglich sein. Der Bewilligungsumfang sowie die Auszahlungsmodalitäten und –zeitspannen sind von der Umsetzung der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene sowie der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2026/2027 in Bayern abhängig.
Wer wird gefördert?
Der Freistaat Bayern fördert private und öffentliche Bauherren bei der Modernisierung und Erneuerung von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern sowie von Pflegeplätzen in besonderen Wohnformen nach dem Bundesteilhabegesetz. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind alle energetischen und den Wohnwert verbessernden Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen in Mehrfamilienhäusern und Pflegeeinrichtungen. Beispielsweise können eine dickere Dämmung, neue Fenster oder neue Balkone und die damit verbundenen Folgemaßnahmen gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Wir fördern im Rahmen einer Projektförderung die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten, bezogen auf die Wohnfläche (Wfl.) von Mietwohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
- Zuschuss
- bis zu 300 Euro/m² Wfl. „Basiszuschuss“ und zusätzlich
- bis zu 200 Euro/m² Wfl. für Nachhaltigkeit
- Zinsverbilligtes Darlehen
- bis zu 100 Prozent für die weiteren förderfähigen Kosten
- Die Förderung kann unter anderem kombiniert werden mit
So geht’s weiter?
Wenden Sie sich zur Beratung und Antragstellung bitte an die für Sie zuständige Ansprechpartner bei der Bewilligungsstelle (siehe Infobox - Ansprechpartner).
Maßnahmen, die den Umfang einer Modernisierung überschreiten, können unter bestimmten Voraussetzungen im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gefördert werden.

Flyer und weitere Informationen zur Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen
Über das Bestellportal des Freistaates Bayern können Sie sich kostenlos Exemplare des Flyers zur „Wohnraumförderung – Modernisierung“ zusenden lassen oder digital herunterladen.
Eine Handreichung zu den Wohnraumförderbestimmungen 2023 (WFB 2023) und der Richtlinie für das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) finden Sie hier: Nachhaltigkeit in der Wohnraumförderung.