Bedarfsplanung im Straßenbau
Ein gut ausgebautes, leistungsfähiges und verkehrssicheres Straßennetz ist in einem Flächenstaat wie Bayern wichtige Voraussetzung für eine gute gesamtgesellschaftliche Entwicklung und dient sowohl einem sozialen als auch wirtschaftlichen Austausch. Um ein solches Straßennetz auch langfristig bereitstellen zu können, bedarf es einer mittel- und langfristigen Bedarfsplanung. Dazu gehört die Bundesverkehrswegeplanung mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) sowie der Ausbauplan für die Staatsstraßen.
Bundesverkehrswegeplan
Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für Bau und Erhaltung der Bundesverkehrswege. Grundlage für die Entwicklung und den Ausbau dieser Verkehrsinfrastruktur ist der Bundesverkehrswegeplan (BVWP), der die hierfür gebotenen Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte umfasst. Die Zusammenstellung aller Investitionen in die Verkehrswege ist aber kein Finanzierungsplan. Der Bundesverkehrswegeplan wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen.
Der BVWP 2030 wurde am 3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen und war Grundlage für die drei Entwürfe der Ausbaugesetze (inkl. der Bedarfspläne) für Schiene, Straße und erstmals auch für die Wasserstraße. Die Ausbaugesetze (Straße, Schiene und Wasserstraße) inkl. der Bedarfspläne wurden am 2. Dezember 2016 im Bundestag beschlossen. Das Siebte Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetz ist am 31. Dezember 2016, einen Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten.
Das BMDV hat die Bedarfsplanüberprüfung durchgeführt und den Bericht mit den Ergebnissen am 16.12.2024 an den Deutschen Bundestag übermittelt. Den Bericht und nähere Erläuterungen finden Sie auf der Webseite des BMDV.
Ausbauplan Staatsstraßen
Wir haben als Gesellschaft hohe Erwartungen an die Mobilität der Zukunft: Sie soll modern, bedarfsgerecht, klimafreundlich, sicher und bezahlbar sein. Die Bayerische Staatsregierung hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt: Wir wollen bis 2040 klimaneutral sein. Dafür müssen wir den öffentlichen Verkehr in Stadt und Land stärken. Im ländlichen Raum bleibt aber das Auto oft das wichtigste Verkehrsmittel. Für den täglichen Weg zur Arbeit, den Einkauf oder den Sonntagsausflug mit der Familie nutzen die meisten die Straße. Damit alle sicher ans Ziel kommen, brauchen wir ein gut ausgebautes und leistungsfähiges Straßennetz. Das gilt auch für den ÖPNV, die Wirtschaft und den Warentransport. Die Bundesfernstraßen und unsere Staatsstraßen bilden das Rückgrat für die Mobilität und die Logistik. Mit dem Ausbauplan für die Staatsstraßen wollen wir deshalb unser Verkehrssystem weiter stärken. Wir werden den aktuellen 7. Ausbauplan daher mit einem agilen und flexiblen Konzept weiterführen. So schaffen wir für unsere Bürgerinnen und Bürger ein starkes und attraktives Verkehrsnetz.
Im Ausbauplan für die Staatsstraßen sind die Ausbauziele der Staatsregierung für den Staatsstraßenbau maßnahmenbezogen dargestellt. Er wurde 1970 erstmals aufgestellt und seitdem fortgeschrieben. Der derzeit gültige 7. Ausbauplan enthält über 650 Projekte, darunter sowohl Neubauprojekte (Ortsumgehungen, Verlegungen, neue Straßenverbindungen) als auch Ausbauprojekte (Ausbau bestehender Straßen, Bauwerkserneuerungen, Beseitigung von Bahnübergängen). Die Projekte sind in unterschiedliche Dringlichkeitsklassen mit gestaffelten Zeithorizonten zur Realisierung eingeteilt. Die Erhaltung des Straßennetzes sowie einfache Um- und Ausbauprojekte sind nicht Gegenstand des Ausbauplans.
Der 7. Ausbauplan wird mit einem modernen Umsetzungskonzept weitergeführt. Ziel ist ein deutlich flexiblerer Plan, der auf örtliche Besonderheiten reagieren kann. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr arbeitet hierfür derzeit an einer Neustrukturierung des Ausbauplans.
In erster Linie soll es im Ausbauplan um Neubauprojekte wie Ortsumgehungen und nicht um Projekte, die den Bestand verbessern, gehen. Der Ausbauplan enthält daher nur noch Projekte des Netzausbaus (Ortsumgehungen, Verlegungen und Ausbaumaßnahmen mit Anbau von Fahrstreifen). Künftig wird die Aufnahme neuer Projekte jederzeit möglich sein. Bisher war dies nur bei einer Fortschreibung des Ausbauplans möglich. Die Aufnahme neuer Projekte in den Ausbauplan ist grundsätzlich – wie bei den bereits enthaltenen Projekten – an der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit über das Nutzen-Kosten-Verhältnis orientiert. Mit dem Nutzen-Kosten-Verhältnis eines Projektes muss für neue Projekte die Wirtschaftlichkeit nachweisbar sein.
Wie wird bewertet? Auf Dringlichkeitsklassen wird künftig verzichtet. Für die Projektbedeutung und die Realisierungschancen werden die Auswirkungen auf die Anwohner, Umwelt, Raum und Verkehr über Einzelkriterien in folgender Bewertungsmatrix untersucht: Im Ergebnis der Bewertung wird eine Punktzahl ermittelt. Je höher diese Punktzahl ist, desto mehr drängt sich die Realisierung hinsichtlich Projektakzeptanz und Projektbedeutung auf. Projektbewertungen werden nicht zu einem bestimmten Stichtag durchgeführt, sondern projektbezogen nach Meldung eines neuen konkreten Projektes. Auch können Projekte, bei denen sich die Rahmenbedingungen geändert haben, jederzeit erneut bewertet werden und dadurch eine andere Priorisierung erfahren. Damit wird die Flexibilität bei der Projektbearbeitung und -umsetzung erhöht.
Weitere Informationen zum Bundesverkehrswegeplan und zum Ausbauplan finden Sie bei BAYSIS, dem Bayerischen Straßeninformationssystem.