Genehmigungsfreistellung

Bestimmte nicht verfahrensfreie Bauvorhaben können genehmigungsfrei gestellt, also ohne Baugenehmigung errichtet werden. Sie können dann bereits einen Monat nach Einreichung der entsprechenden Unterlagen bei der Gemeinde mit dem Bau beginnen. Verlangt die Gemeinde innerhalb dieses Monats die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens, werden Ihre Unterlagen als Bauantrag weiterbehandelt, wenn Sie das wünschen.

Wann ist eine Genehmigungsfreistellung möglich?

Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist genehmigungsfrei gestellt, wenn das Vorhaben

  • im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt,
  • den Festsetzungen des Bebauungsplans vollständig entspricht,
  • mit sonstigen örtlichen Bauvorschriften im Einklang steht,
  • die Erschließung gesichert ist,
  • die bauliche Anlage kein Sonderbau ist,
  • für die bauliche Anlage keine Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund der Seveso-III-Richtlinie der EU erforderlich ist, und 
  • die Gemeinde nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt.

Darüber hinaus sind Dachgeschossausbauten im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und bauplanungsrechtlich privilegierte Freiflächen-Solaranlagen genehmigungsfrei gestellt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens verlangt. 

Welche Unterlagen sind bei der Genehmigungsfreistellung einzureichen?

Bei genehmigungsfrei gestellten Vorhaben sind dieselben Unterlagen erforderlich, wie bei einem Bauantrag. Die Bauvorlagen müssen auch bei der Genehmigungsfreistellung von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden.

Die Einreichung kann unter Verwendung des Bauantragsformulars bei der Gemeinde oder digital unter Nutzung des entsprechenden Online-Assistenten des Digitalen Bauantrags erfolgen, soweit dieser von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde bereits angeboten wird.

Wenn die Gemeinde die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verlangt, werden Ihre Unterlagen nur als Bauantrag weiterbehandelt, wenn Sie das wünschen. Dies kann im Formular angekreuzt bzw. im Online-Assistenten ausgewählt werden.

Müssen die Nachbarn beteiligt werden?

Bei genehmigungsfrei gestellten Vorhaben müssen Sie Ihre Nachbarn spätestens mit der Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde von Ihrem Bauvorhaben benachrichtigen. Eine bestimmte Form ist dafür nicht vorgesehen, dennoch ist es sinnvoll, sich die Benachrichtigung - bei Möglichkeit - schriftlich bestätigen zu lassen oder anderweitig zu dokumentieren.