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01.01.2013
Rauchwarnmelderpflicht in Wohnungen
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die neue Regelung in der Bayerischen Bauordnung gilt seit 1. Januar 2013 und betrifft mit einer Übergangsfrist bis Ende 2017 auch den Wohnungsbestand.
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