Sitzung des Bundesrates am 26. April 2024: Schienenlärmschutz und Bautätigkeitsstatistiken
In seiner Sitzung am 26. April 2024 befasst sich der Bundesrat mit einen Gesetzentwurf zum Schienenlärmschutz. Das bestehende Schienenlärmschutzgesetz soll an überlagerndes EU-Recht angepasst werden. Mit Wirkung ab 15. Dezember 2024 sollen die bislang auf allen Eisenbahnstrecken des öffentlichen Verkehrs in Deutschland geltenden Fahrverbote für laute Güterzüge, einschließlich solcher von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE), nur noch für die Hauptverkehrsrouten gelten. Für NE-Strecken und darauf fahrenden Verkehrsunternehmen bedeutet dies weniger Bürokratie bei der Zuweisung von Zugtrassen. Außerdem werden die Landeseisenbahnaufsichtsbehörden für die NE-Infrastrukturen von Überwachungsaufgaben entlastet. Eine Verringerung des Lärmschutzniveaus für Anwohner von NE-Strecken ist nicht zu erwarten.
Ebenfalls auf der Tagesordnung steht die Änderung des Hochbaustatistikgesetzes. Mit dem Gesetzentwurf sollen neue Monatsstatistiken vorgesehen, weitere Erhebungsmerkmale ergänzt sowie Anpassungen vorgenommen werden, die der Qualitätssicherung der Bautätigkeitsstatistik dienen beziehungsweise frühere Regelungen klarstellender formulieren sollen. Zu den Maßnahmen gehören u.a. die Ergänzungen des Berichtssystems um die monatliche Erfassung von Baubeginn und Baufertigstellung der Projekte sowie um Angaben zu der Inanspruchnahme von Mitteln der sozialen Wohnraumförderung.
Auf der Internetseite des Bundesrates finden Sie die weiteren Tagesordnungspunkte der Bundesratssitzung und die Beschlüsse dazu.